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   OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95   

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https://dejure.org/1996,6398
OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95 (https://dejure.org/1996,6398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1996 - 13 U 4/95 (https://dejure.org/1996,6398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 13 U 4/95 (https://dejure.org/1996,6398)
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    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Gynäkologie

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95
    Dazu gehört auch die Vornahme oder die Begründung für das Unterlassen gebotener Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGH, NJW 1989, 2330 f., 2331; BGH, NJW 1987, 1482 ff., 1482).

    Hat der behandelnde Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnose- und Kontrollbefunde nicht erhoben und kann deshalb der Behandlungsverlauf nicht aufgedeckt werden, so ist eine Beweiserleichterung für den Kausalitätsnachweis geboten, da der Arzt durch sein Fehlverhalten die Aufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs erschwert hat (BGH, NJW 1983, 333 ff., 343; NJW 1987, 1482 ff., 1483; NJW 1989, 2330, 2331).

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95
    Dazu gehört auch die Vornahme oder die Begründung für das Unterlassen gebotener Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGH, NJW 1989, 2330 f., 2331; BGH, NJW 1987, 1482 ff., 1482).

    Hat der behandelnde Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnose- und Kontrollbefunde nicht erhoben und kann deshalb der Behandlungsverlauf nicht aufgedeckt werden, so ist eine Beweiserleichterung für den Kausalitätsnachweis geboten, da der Arzt durch sein Fehlverhalten die Aufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs erschwert hat (BGH, NJW 1983, 333 ff., 343; NJW 1987, 1482 ff., 1483; NJW 1989, 2330, 2331).

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95
    Hat der behandelnde Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnose- und Kontrollbefunde nicht erhoben und kann deshalb der Behandlungsverlauf nicht aufgedeckt werden, so ist eine Beweiserleichterung für den Kausalitätsnachweis geboten, da der Arzt durch sein Fehlverhalten die Aufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs erschwert hat (BGH, NJW 1983, 333 ff., 343; NJW 1987, 1482 ff., 1483; NJW 1989, 2330, 2331).
  • BGH, 21.10.1986 - KZR 28/85

    "Guten Tag-Apotheke II"; Wettbewerbswidrigkeit einer Apothekenwerbung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95
    Der von der Klägerin durch das Gutachten geführte "Anfangsbeweis", der durch die Beurteilung des ... und des Bescheids der Kommission vom 3.4.1991 bestätigt wird, ist, solange die Beklagten nicht das Gegenteil bewiesen haben, als ausreichender Nachweis dafür anzusehen, dass die mit erheblichen Nachteilen verbundene Totaloperation allein aufgrund der Versäumnisse des Beklagten zu 1) erforderlich geworden ist (vgl. BGH, NJW 1987, 1484 ).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Arzthaftungsklage; Beweisbarkeit

    Dabei begegnet es aus Sicht des Senates im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 01.12.1994 (Az. 8 U 137/93, veröffentlicht in VersR 1995, S. 1316) und des OLG Frankfurt vom 21.02.1996 (Az. 13 U 4/95, aufgeführt bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl., S. 393) keinen Bedenken, den Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit mit 25.000,00 EUR zu bemessen.
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